Teilnahmebedingungen für eine begleitete Radtour:

1. Die Teilnahme an den begleiteten Radtouren erfolgt auf eigene Gefahr.

Jede(r) Teilnehmende trägt für seine eigene Sicherheit Sorge

Haftung wird durch Cux-Tour bzw. dem dafür Verantwortlichen nicht übernommen

Dass gilt auch insbesondere für die Verkehrssicherheit des Fahrrades. Der / die Teilnehmende verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Verkehrsvorschriften (z.B. insbesondere Straßenverkehrsordnung). Jede(r) Teilnehmende ist sich darüber bewusst, dass eine Radtour sowohl auf ausgewiesenen Radwegen,
unbefestigten Straßen / Wegen, als auch im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt. 

2. Die Teilnahme ist Minderjährigen erst ab 12 Jahren gestattet. Minderjährigen unter 16 Jahren ist dabei die Teilnahme nur in Begleitung eines*r Erziehungsberechtigten bzw. eines*r von den Erziehungsberechtigten autorisierten Erwachsenen gestattet. Der Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung des Minderjährigen, insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit des Minderjährigen Sorge zu tragen. 

3. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der begleiteten Radtour.

 Insbesondere hat die Cux-Tour Begleitung das Recht, die Tour abzubrechen (z.B. aufgrund von Witterungsverhältnissen). Ein Anspruch auf Entschädigung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Tourbegleiter vor Ort ist zudem berechtigt, nach seinem pflichtgemäßem Ermessen Teilnehmende von der Tour auszuschließen (insbesondere bei Nichtbeachtung der Verkehrs- oder anderen Vorschriften). 

4. Es wird keine Haftung übernommen für Diebstahl, Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des*der Teilnehmenden, die durch Dritte verursacht wurden, die nicht Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vom Veranstalter sind. 

6. Die Haftung vom Cux-Tour für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche) ausgeschlossen

Der Haftungsausschluss gilt auch für gesetzliche Vertreter, MitarbeiterInnen sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Cux-Tour

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Sach- oder Vermögensschaden, die auf einer vorsätzlichen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, auf deren Einhaltung der*die Teilnehmende vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten). Im Übrigen gelten für die Haftung die gesetzlichen Bestimmungen. 

7. Der*Die Teilnehmende bestätigt, dass ihm keine gesundheitlichen/ körperlichen oder anderweitigen Einschränkungen bekannt sind, die eine Teilnahme an der begleiteten Tour ausschließt. 

8. Der*Die Anmeldende einer Gruppenanmeldung bestätigt, dass er alle Teilnehmenden auf diese Teilnahmebedingungen und etwaige weitere Informationen (z.B. der Homepage) in angemessener Weise und rechtzeitig hinweist.

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Ihren Termin können Sie mit Cux-Tour bequem telefonisch vereinbaren.

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